Verwaltung von einer bis 100 Wohnungen
Vertretung gegenüber den Mietern:
- Abschluss von Mietverträgen
- Übergabe und Abnahme von Wohnungen
- Ansprechpartner bei Lösungen von Problemen zum Haus und in der Wohngemeinschaft
- Durchsetzung der Hausordnung
- Kündigung und Räumung der Wohnung bei Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen
Dienstleistungen für den Vermieter:
- Abschluss von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen
- Kündigung von bestehenden Verträgen
- Überwachung der Mietzahlungseingänge
- Mahnwesen gegen Mieter
- Heizkostenabrechnungen
- Betriebskostenabrechnung
- Beratung des Eigentümers zu Mieterhöhungen und Mietvergabe